Der Nachfolger der 2013 eingestellten Plattform Movie2k ist Movie4k. Die Plattform enthält überwiegend Links zu aktuellen Kinofilmen, aktuellen Serien und Dokumentationen, die über verschiedener Webserver gestreamt werden können. Das Angebot zählt im deutschsprachigen Raum zu den 100 bestbesuchten Internetseiten und ist damit ähnlich erfolgreich wie z.B. Kinox.to – aber ist es auch legal, oder illegal? Bewegen sich die Nutzer und Betreiber in einer rechtlichen Grauzone, oder drohen ihnen hohe Strafen?
Es ist nicht verwunderlich, dass Plattformen wie Movie4k und Kinox.to immer noch existieren und viele Zugriffe erhalten. Und das obwohl viele Nutzer in den zurückliegenden Jahren durch Nachrichten verunsichert wurden, in denen über Abmahnungen, hohe Schadenersatzsummen im Zusammenhang mit dem Downloaden und Streamen von Kinofilmen und Serien berichtet wurde. Zum anderen gibt es mit eindeutig legalen Streaming-Plattformen wie Amazon Prime , Netflix und verschiedenen Video-on-Demand längst ein erschwingliches und umfangreiches Angebot, das solchen Plattformen durchaus Konkurrenz machen könnte.
Die Betreiber von Movie4k und ähnlichen Portalen behaupten gegenüber ihren Usern in der Regel, dass es sich bei den Plattformen ebenfalls um völlig legale Angebote handele. Das läge daran, dass zum einen die downloadbaren und streambaren Filme und Serien nicht auf den eigenen Servern gespeichert seien, man betreibe genau genommen nur eine “Suchmaschine” oder Verzeichnis. Zum anderen wahre man die Anonymität der Besucher, da man weder eine Anmeldung, noch die Angabe von Kreditkartendaten oder anderen Zahlungsinformationen verlange. Zudem sei die Legalität in Deutschland belegt, weil es sich bei den Streams um “Temporäre Dateien” im Arbeitsspeichers des Nutzers handele, die ähnlich wie YouTube-Videos nicht “gedownloadet” würden. Auch würde der Nutzer den Stream nur für sich in den eigenen 4 Wänden nutzen und keine Kinosäle damit füllen. Wer sich jedoch auf der sicheren Seite befinden will, sucht sein Vergnügen bei Jokerscap, den hier ist alles legal und einfach alles Spitze.
Ist das Streamen nun legal oder illegal?
Natürlich sieht das die Filmindustrie und die von ihr beauftragten Verwertungsgesellschaften selbstverständlich anders. Bei einigen Streams sei deutlich erkennbar, dass es sich um Aufzeichnungen von ursprünglich kostenpflichtigen Darbietungen handelt, besonders häufig scheint es den Anbieter “Sky” zu treffen. Auch sei jede zum Download oder Streamen vorgehaltene Kopie eine illegale Zwischenspeicherung und Vervielfältigung, für die man weder dem Betreibern noch den von ihnen verlinkten Internetseiten Rechte eingeräumt habe und das betrifft auch den Nutzer.
Streng genommen lassen Gesetze wie der §44a UrhG oder §53 UrhG oder die sogenannte Störer- und Verbreiterhaftung große Interpretationen der Rechtslage in die eine oder andere Richtung zu, sehr viele Urteile in den vergangenen Jahren waren schon aus diesem Grund widersprüchlich. Hauptsächlich ging es in einigen Prozessen um die Frage, ob Erziehungsberechtigte für eventuelle Urheberrechtsverstöße ihrer Kinder haften sollten, oder ob der tatsächliche “Raubkopierer”, hinter einem gemeinsam genutzten Router bzw. Internetzugang agierende überhaupt zweifelsfrei bestimmt werden kann. Verhandlungen und Prozesse, in denen es um die eindeutige Zuordnung der IP-Adresse in einem bestimmten Zeitfenster und um die daraus resultierende Datenschutzproblematik ging sind in Zahlen nicht erfasst.