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10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Rückblicke, Perspektiven und Visionen

Zum 18.8.2016 wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zehn Jahre alt. Das Gesetz, beruhend auf den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und während seiner Entstehung kontrovers diskutiert, soll Diskriminierungen verhindern und beseitigen. Seitdem haben Menschen die Möglichkeit bei Diskriminierung im Bereich Beschäftigung und Güter – und Dienstleistungen auf Entschädigung zu klagen. Arbeitgebende sind verpflichtet Beschwerdestellen einzurichten. Durch positive Maßnahmen sollen Nachteile ausgeglichen werden.

Soweit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Nutzen Betroffene das AGG? Gibt es einen ausreichenden Schutz vor Diskriminierung? Hat sich durch das AGG eine neue, antidiskriminierungssensible Praxis in den Betrieben und bei Dienstleistungen eingeübt? Werden die Möglichkeiten zu positiven Maßnahmen auch ergriffen? Und wie hat sich die Rechtsprechung entwickelt? Ist eine Weiterentwicklung des AGG geboten? Und: Was braucht es über gesetzliche Maßnahmen hinaus um Gleichbehandlung zu fördern und eine Antidiskriminierungskultur entstehen zu lassen? Diesen Fragen wollen wir in dieser Veranstaltung nachgehen und haben dafür Expert*innen aus den Bereichen Wissenschaft, Beratung, Recht und Gleichstellung und Datenerhebung eingeladen.

Datum: Dienstag, den 16. August 2016, 17.00 – 20.00 Uhr
Ort: Bildungswerk der Heinrich-Böll-Stiftung, Sebastianstr. 21,  10179 Berlin

PROGRAMM

Mehr Infos unter Web: www.tbb-berlin.de

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