Das zweistellige und rasante Wachstum im Internet-Handel ist ungebrochen. Weltweit nutzen immer mehr Menschen das Internet zum Kauf oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
Als jüngste Direktbank Deutschlands bieten die net-m-privatbank1891 AG seit November 2012 standardisierten Bankdienstleistungen auch online an. Seit 2013 ist die Bank auch als Retailbank tätig und bieten Tages- und Festgelder an. Also überall dort vertreten, wo es um das Bezahlen geht. Als CEO ist Christoph Böckle bei der net-m privatbank 1891 unter anderem verantwortlich für die gesamte Organisation, das Risikomanagement, Controlling, IT, Marketing sowie die Erschließung neuer Märkte. Seit 2011 liegen auch strategische Partnerschaften und die Geschäftskundenakquise in seiner Verantwortung. Christoph Böckle ist ein renommierter Experte im Bankwesen und seit gut zehn Jahren in führenden Positionen tätig. Hier Christoph Böckle folgen
Im Markt des mobilen Bezahlens positionieren
Christoph Böckle ist Vorstand der net-m privatbank 1891 AG. Mit ihren 20 Mitarbeitern an den Standorten München und Bielefeld ist die Spezialbank schlank und flexibel aufgestellt und kann dadurch im sich schnell wandelnden Zahlungsverkehrsmarkt Akzente setzen. Zusammen mit der net mobile AG/NTT Docomo Gruppe möchte sich die Bank als innovativer, flexibler und nachhaltig erfolgreicher Partner im Markt des mobilen Bezahlens positionieren.
Durch die Einführung der SEPA Lastschrift ergeben sich für Firmenkunden der net-m privatbank 1891 AG ganz neue Absatzmärkte. Schon heute ist die Bank in der Lage in vielen Ländern Zahlungen im internationalen (europäischen) Format der SEPA Lastschrift zu verarbeiten. Hierbei werden zwei wesentliche Produktlinien unterschieden:
a) SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SDD Core)
Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ähnelt dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren. Voraussetzung ist das SEPA-Lastschriftmandat. Es gestattet Zahlungspflichtigen autorisierte Lastschriften innerhalb von 8 Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen zu widersprechen und damit die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
b) SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SDD B2B)
Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ähnelt dem deutschen Abbuchungsauftragsverfahren und ist speziell auf Bedürfnisse von Firmenkunden ausgerichtet. Voraussetzung ist das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Firmenkunden genutzt werden. Dies gilt sowohl als Zahlungsempfänger als auch als Zahlungspflichtiger.
Bei diesen Lastschrifteinzügen wird eine frühe Finalität erzielt, d.h. Zahlungspflichtigen ist es nicht erlaubt, autorisierten Lastschriftbelastungen zu widersprechen. Deshalb muss der Zahlungspflichtige bei der Nutzung des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens seiner Bank vor der ersten Belastung eine Kopie des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats vorlegen. Solange diese vorliegt und nicht widersprochen wird, werden Lastschrifteinzüge durchgeführt und belastet. Außerdem gelten kürzere Einzugsfristen, d. h. zwei Tage nach Fälligkeit müssen Banken die Lastschrift zurückgeben, wenn eine Einlösung nicht erfolgen kann.