Sei es für die Hochzeit, die Beauty-Tipps oder das eigene Unternehmen, wer eine Website erstellen möchte, kann das mittlerweile auch als Laie und ganz ohne Programmierkenntnisse. Angebote gibt es viele, einige davon sogar umsonst. Allerdings sind die günstigsten Anbieter nicht immer unbedingt auch für den jeweiligen Zweck geeignet, für welchen die Homepage erstellt werden soll.
HTML- und CSS-Codes gehören der Vergangenheit an. Wer kein Experte in Sachen Programmierung ist, kann heute einfach zu einem Homepage-Baukasten greifen. Ohne Vorkenntnisse oder zusätzliche Software ermöglichen es Hosting Anbieter, Internetseiten selbst zu bauen, zu bedienen und zu gestalten. 1&1 bietet an, eine eigene Homepage zu erstellen und diese 30 Tage kostenlos zu testen.
Vorsicht bei kostenfreien Anbietern
Wer ein kostenloses Angebot in Anspruch nimmt, mag sich zuerst über das vermeintliche Schnäppchen freuen. Besonders für Unternehmen geht diese Rechnung aber nicht auf. Denn diese Gratis-Angebote finanzieren sich durch Werbung, die ungefragt auf der Seite des Nutzers eingeblendet wird. Als professionelle Firma sollte das aber unbedingt vermieden werden, da Webseiten mit Werbeangeboten als unseriös wahrgenommen werden und man so bei Neukunden sofort einen schlechten Eindruck hinterlässt.
Rechtliche Fallstricke
Ist die Entscheidung in Bezug auf den Anbieter gefallen, geht es an die Gestaltung der Website. Bei der Wahl einer geeigneten Domain, der Inhalte seiner Internetseite und dem Impressum gibt es jedoch einiges zu beachten, damit kein Brief vom Anwalt ins Haus flattert. Besonders die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Texten oder Bilder führen immer wieder zu Problemen. Dabei macht der Gesetzgeber auch keinen Unterschied zwischen gewerblich und nicht-gewerblich genutzten Webseiten. Anders verhält es sich bei sogenanntem Open Content. Hierbei handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, die aber unter bestimmten Regeln weitgehend frei genutzt werden können. Meist ist es ausreichend den Urheber anzugeben.