Nachdem im Wintersemester 2010/11 erfolgreich der Masterstudiengang Deutsches und Türkisches Wirtschaftsrecht (LL.M. Köln/Istanbul Bilgi) begonnen hat, erweitert die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln ihr Studienangebot um einen weiteren bi-nationalen deutsch-türkischen Studiengang. Der Grundstein für den Deutsch-Türkischen Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (LL.B. Köln/Istanbul Kemerburgaz) wurde am 12. April 2012 bei einer feierlichen Veranstaltung an der Universität zu Köln gelegt, bei der die gemeinsame Kooperationsvereinbarung durch die Rektoren beider Universitäten Herr Prorektor Prof. Dr. Michael Bollig und Herr Rektor Prof. Dr. Yildirim Üctug sowie die beiden Dekaninnen der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten Frau Prof. Dr. Barbara Grunewald und Frau Prof. Dr. Şükran Şipka im Beisein des türkischen Generalkonsuls in Köln Mustafa Kemal Basa und dem Kölner Programmbeauftragten Prof. Dr. Mansel unterzeichnet wurde.
Am 29. Mai 2013 fand anlässlich des neuen Bachelorstudiengangs unter der Schirmherrschaft der deutschen Botschaft in Ankara und des türkischen Außenministeriums sowie mit der Unterstützung des Europaministeriums der Türkischen Republik an der Istanbul Kemerburgaz Üniversitesi eine Auftaktveranstaltung. Am Abend erfolgte auf Einladung des deutschen Botschafters Eberhard Pohl ein Empfang auf dem Gelände der Sommerresidenz der deutschen Botschaft in Tarabya/Istanbul. An der Eröffnungsfeier nahmen etwa 200 Gäste aus den Bereichen der Wissenschaft, Wirtschaft und Politik teil: von der Universität zu Köln unter anderem der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Herr Prof. Dr. Henssler, Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Herr Prof. von Coelln, der Kölner Programmbeauftragte Herr Prof. Dr. Mansel, Frau Prof. Dr. Grunewald sowie Frau Dr. Mallosek, Dezernentin für Akademische Angelegenheiten und Internationale Beziehungen.
Der Deutsch-Türkische Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (LL.B. Köln/Istanbul Kemerburgaz) umfasst einen Zeitraum von vier Jahren und führt sowohl zum deutschen als auch zum türkischen Jura-Abschluss. Die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Partneruniversitäten verleihen einen Doppelabschluss in Form des „Bachelor of Law“ (LL.B. Köln/Istanbul Kemerburgaz) von der Universität zu Köln und der türkischen „Hukuk Lisans“ von der Istanbul Kemerburgaz Universität. Mit dem Erwerb des LL.B. werden gleichzeitig 30% der ersten juristischen Staatsprüfung abgelegt. Damit ist der deutsch-türkische Bachelorstudiengang nach dem Vorbild der an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bereits angebotenen deutsch-französischen und deutsch-englischen Doppelabschlussprogramme konzipiert. Das Studium zum deutschen und türkischen Recht richtet sich vor allem an Studierende, die bereits zu Studienbeginn über sehr gute Deutsch- und Türkischkenntnisse und möglichst gute Englischkenntnisse verfügen.
Der 1. Jahrgang des Deutsch-Türkischen Bachelorstudiengags nimmt zum Wintersemester 2013/14 das Fachstudium auf. Bewerbungen können bis zum 15. Juli 2013 an den Programmbeauftragten Prof. Dr. Mansel gerichtet werden:
Zentrum für Internationale Beziehungen
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (ZIB Jura)
der Universität zu Köln
Deutsch-Türkischer Bachelor-Studiengang
(DTB Köln Istanbul Kemerburgaz)
Albertus Magnus-Platz
50923 Köln
Beide Partneruniversitäten freuen sich über die große Aufmerksamkeit, die der gemeinsame Studiengang seit der anfänglichen Kooperation genießt und dem zusätzlichen Studienangebot, das ab dem Wintersemester 2013/14 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln wahrgenommen werden kann.
Weitere Informationen bei der Zentralen Studienberatung