Die Haftung der Gesellschafter bei der Akiengesellschaft (Anonim Şirketi) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Şirketi)
Bei der Firmengründung in der Türkei oder auch bei dem Anteilserwerb an einem türkischen Unternehmen sollten sich Investoren mit der Frage der Gesellschafterhaftung beschäftigen, denn die Haftung der Gesellschafter variiert je nach Gesellschaftsform. So bedeutet eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach türkischem Recht (die sog. Limited Şirketi, abgekürzt Ltd. Şti) nicht von vornherein, dass die Haftung in jeglicher Hinsicht beschränkt ist, wie der Name es zunächst glauben lässt. Investoren sollten sich daher bewusst sein, bei diesem Gegenstück zur deutschen GmbH eine persönliche Haftung bei besonderen Fallkonstellationen denkbar ist. Unter Umständen ist die Gründung einer Aktiengesellschaft nach türkischem Recht, einer sog. Anonim Şirketi (A.Ş.) die bessere Wahl, um das Haftungsrisiko der Gesellschafter zu minimieren.
Gemeinsam ist beiden Gesellschaftsformen, dass die Gesellschafter nicht persönlich für private Forderungen Dritter verantwortlich sind. Nur Gegenüber der Gesellschaft besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Gesellschaftskapitals.
Persönliche Haftung für öffentliche Forderungen bei der Limited Şirketi
Bei der Ltd. Şti. ändert sich dies aber, wenn es sich um sog. öffentliche Forderungen (amme alacakları) geht. Gemeint sind damit Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand, wie z.B. Steuern und Forderungen der Sozialversicherungen gegenüber der Gesellschaft. Für diese haften die Gesellschafter einer Ltd. Şti. persönlich, und zwar unabhängig von der Frage, ob man gleichzeitig Geschäftsführer ist oder von dieser Forderung wusste.
Keine persönliche Haftung bei der Anonim Şirketi
Bei Aktiengesellschaften besteht dieses Risiko nicht. Dort haften die Aktionäre nur mit Ihrem eingebrachten Kapital und nur gegenüber der Gesellschaft, aber nicht für Forderungen des Staates. In diesem Fall haftet nur die Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen, ohne dass die Gesellschafter der A.Ş. vom türkischen Staat in Anspruch genommen werden Die Gesellschaft haftet dann gegenüber den Gläubigern und beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.
Artikel weiterlesen und mehr infos