Mal abgesehen davon, dass jede Form des Rauchens bekanntermaßen nicht gerade der Gesundheit förderlich ist, so stellen E – Zigaretten und auch E – Shishas eine durchaus sinnvolle Alternative zum herkömmlichen Tabakgenuss dar. Zu dieser Erkenntnis gelangt im Übrigen auch Professor Hajek. Er vertritt in einem Interview mit der Online Ausgabe des Spiegels die Auffassung, dass E – Zigaretten sogar Tabak bedingte Todesfälle und Krankheiten eliminieren können. In jedem Fall sei es die zweitbeste Wahl (neben dem vollständigen Aufhören).
Die Funktion der E – Shisha
Neben den E – Zigaretten steht mit der E – Shisha eine weitere artverwandte Möglichkeit zur Verfügung, um dem herkömmlichen Tabakrauchen adieu zu sagen. Die Funktion der Shisha ist ähnlich, der einer E – Zigarette und gibt es auch in zahlreichen Ausführungen.
Rein optisch betrachtet haben die E – Shishas keine Ähnlichkeit mit einer Original Wasserpfeife. Zwar ist das Mundstück dem einer herkömmlichen Wasserpfeife angepasst, ansonsten gleicht das Produkt aber eher einem Kugelschreiber. Also leicht zu transportieren und daher insbesondere für unterwegs ein idealer Begleiter. Die elektrischen Shishas kommen zudem recht farbenfroh daher. Was gehört nun noch neben dem Mundstück alles zu einer E – Shisha to go?
– Akku oder Batterie
– Ein elektrischer Verdampfer
– Eine Kartusche mit den Liquids (Flüssigkeiten)
– Ergänzendes Equipment
Die Handhabung gestaltet sich problemlos und einfach. Durch Ziehen am Mundstück oder in Einzelfällen auch durch das Umlegen eines Schalters, wird die aromatisierte Flüssigkeit verdampft. Zur Erzeugung des Dampfes ist eine Mini Heizung verbaut, die durch die Akkus betrieben wird. Die Geschmacksrichtung der Liquids ist vielfältig und abwechslungsreich, wie beispielhaft
– Apfel
– Mango
– Vanille
– Erdbeeren
– Pfirsich
Dieses ist den Aromen nachempfunden, die auch in herkömmlichen Shisha Tabaken enthalten sind. Der größte Vorteil liegt zweifelsfrei darin, dass auf die weitestgehend bekannten und gesundheitsschädigenden Schad – und Giftstoffe wie Nitrosamine, Formaldehyd, Teer und Nikotin verzichtet wird. Dennoch sollte es nicht unerwähnt bleiben, dass bei einem Genuss durch Kinder und Jugendliche sowohl Eltern aus auch der Handel darauf zu achten haben, dass auch nur solche Produkte erworben respektive vertrieben werden. Es ist letztlich nicht auszuschließen, dass die Liquids, die beispielhaft an einem X-Beliebigen Kiosk schnell gekauft werden können, Schadstoffe enthalten. Es empfiehlt sich daher der Kauf über das Internet, denn dort kann man die Produkte optimal auf die Inhaltsstoffe prüfen.
Aktuelle Gesetzeslage
E – Shishas dürfen aufgrund einer höchstrichterlichen Entscheidung (Bundesverwaltungsgericht) auch weiterhin frei verkauft werden, da sie nicht in die Kategorie Arzneimittel oder Medizin einzuordnen sind, sondern vielmehr als Genussmittelt gelten. Gleiches findet adäquat auch für E – Zigaretten Anwendung.
Auch in öffentlichen Räumen (Gaststätten) ist das Dampfen dieser Produkte grundsätzlich nicht untersagt, sofern die Betreiber und Gäste dem Genuss zustimmen oder sich nicht dagegen verwehren.