Um in die Selbstständigkeit zu starten und dabei auch erfolgreich voranzukommen, bedarf es sehr viel Vorarbeit, Zeitaufwand und eventuell auch einiger Unterstützung von außen. Dieses komplexe Vorhaben muss gut durchdacht und geplant sein, um von Anfang an einen Fehlschlag auszuschließen. Was viele nicht bedenken ist, dass man für die Gründung ein ordentliches Startkapital benötigt, um gleich vom Beginn an effektiv und professionell seine Geschäftsidee umsetzen kann und Umsätze generieren kann. Auch erleichtert den Start des Unternehmens um ein vielfaches, wenn sie den passenden Firmennamen für ihr Unternehmen als Aushängeschild generiert haben. Dies spielt später dann bei der Erstellung der Webseite und der Domain-Namen Findung eine sehr große Rolle und sollte gut durchdacht sein. Hierzu empfehlen wir den firmennamen-generator, der ihnen viele verschiedene Vorschläge präsentiert um den richtigen Namen für ihr Unternehmen zu finden.
Beratung durch Experten
Starten Sie erfolgreich in Ihre Selbständigkeit mit einem professionellen Gründercoach. Gemeinsam plant er Ihren Weg Ihr unternehmerisches Vorhaben zu verwirklichen.
Vor der Gründung stehen i.d.R. folgende Beratungsleistungen im Fokus:
– die Entwicklung der Geschäftsidee
– die Marktanalyse
– Businessplan
– Finanzierung
Dazu gibt es staatliche Zuschüsse für Gründercoaching. Es gibt zahlreiche Förderprogramme, die Ihnen zur Verfügung stehen. Sie zahlen nur einen gewissen Anteil der Beratungskosten. Vor der Gründung ( zu unterscheiden sind, vor der Gewerbeanmeldung oder nach der Gewerbeanmeldung) werden je nach Bundesland bis zu 80% vom Staat gefördert.
Die Existenzgründungsberatung wird vom Staat unterschiedlich gefördert. Mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 80%, wenn Sie noch kein Gewerbe angemeldet haben, kann über das jeweilige Bundesland eine Förderung beantragt werden. Dabei unterscheiden sich die Förderprogramme auch in Bezug auf die Höhe der Zuschüsse, so kann das Gründercoaching bis zu 80% bezuschusst werden.
Die Förderung unternehmerischen Know-hows der BAFA greift dann erst nach der Gründung. Dabei werden in den ersten zwei Betriebsjahren 50% der Kosten betreffend Gründungsberatung in den alten Bundesländern gefördert und bis zu 80% in den neuen Bundesländern. Die Beratungssumme ist dabei auf maximal 4.000 Euro begrenzt. Maximal 3.000 Euro sind dann noch ab dem dritten Betriebsjahr förderfähig.
Dabei ist es wichtig den passenden Beratungsleistungen für Ihre individuelle Existenzgründungsberatung zu finden und den richtigen Gründercoach auszuwählen. Der Berater muss bei der Institution des jeweiligen Bundeslands zugelassen sein, damit Sie den Zuschuss für das Gründercoaching erfolgreich beantragen können und das Beraterhonorar zu einem bestimmten Anteil übernommen wird. Als Gründer tragen Sie dann einen kleineren Eigenanteil.
Fremdfinanzierungsmöglichkeiten
Wer aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit wechselt, hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung in der Anfangsphase mit einem Gründungszuschuss. Da man als Empfänger von ALG I bestimmt nicht viel auf der hohen Kante hat, bezuschusst hier die Agentur für Arbeit den Gründer bis zu 15 Monate lang mit 300 € zur sozialen Absicherung. Das ist zwar nicht das Gelbe vom Ei, doch für die Krankenkassenbeiträge sollte es reichen. Empfänger von ALG II können darüber hinaus das Einstiegsgeld beantragen. Dieser Zuschuss wird maximal 24 Monate bezahlt und die Höhe der Zuzahlung wird individuell berechnet.
Wer jedoch kein Arbeitslosengeld bezieht, kann auf geförderte Kredite, EXIST-Gründerstipendien oder auch auf Private Investoren zurückgreifen. Geförderte Kredite bietet zum Beispiel die Kfw-Bank an, die explizit auf die Bedürfnisse des jeweiligen Gründers zugeschnitten sind. Diese Kredite sind wesentlich zinsgünstiger als normale Bankkredite, werden teilweise ohne Eigenkapital gewährt und haben eine tilgungsfreie Anlaufphase.
Den was viele nicht bedenken ist, dass erst einiges investiert werden muss, um schlussendlich erfolgreich zu sein um sein Einkommen aus der Selbstständigkeit zu gewährleisten.