Der Umzug in eine neue Wohnung ist mit erheblichen Kosten verbunden: Neben dem Umzug selbst, bei dem ein Transporter und vielleicht einige Umzugshelfer bezahlt werden müssen, ist der Wohnungswechsel in der Regel auch mit der Anschaffung neuer Einrichtungsgegenstände verbunden. Zudem muss eine Kaution bezahlt werden, die üblicherweise drei Monatskaltmieten beträgt. Weil die Kaution der alten Wohnung meist erst nach einigen Monaten nach Abrechnung der Nebenkosten zurückgezahlt wird, muss der Mieter die Kaution zumindest zwischenfinanzieren. Ist in diesem Zusammenhang ein Expresskredit empfehlenswert?
Kaution nicht über Dispokredit finanzieren
Bei der Kaution handelt es sich üblicherweise um Beträge im geringen vierstelligen Bereich – für einen klassischen Ratenkredit bei der Hausbank sind diese Summen zu niedrig. Der Bankberater wird häufig empfehlen, einfach einen möglicherweise vorhandenen Dispo zu erweitern, sofern dazu noch Spielraum besteht. Davon ist allerdings abzuraten, sofern das Konto nicht innerhalb von kurzer Zeit wieder dauerhaft ausgeglichen werden kann. Wie die Stiftung Warentest nun feststellte, geben die Banken den niedrigen Zinssatz auf dem Kapitalmarkt kaum an die Kunden weiter: Trotz Nullzinsen liegt der durchschnittliche Zinssatz beim Dispositionskredit aktuell bei 10 %; viele renommierte Kreditinstitute liegen sogar deutlich darüber.
Online sparen: Kaution durch Express Kredit finanzieren?
Wer für die Mietkaution einen Kredit aufnehmen sollte, ist folglich besser damit beraten, einen unkomplizierten Expresskredit aufzunehmen. Viele Online-Anbieter offerieren preiswerte Angebote für den Expresskredit, dessen Vergabe sich nicht zwangsläufig nach der Bonität richten muss. Der Schufa-Score wird in der Regel zwar ebenso zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit herangezogen, ist aber nicht zwangsläufig ausschlaggebend. Im Vergleich zu den konventionellen Filialbanken geben sich private Kreditvermittler oft etwas großzügiger. Einige Anbieter bieten zudem die Möglichkeit, das eigene Auto als Kreditsicherheit zu hinerlegen. Dabei wird der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Besitzurkunde übergeben. Kennzeichnend für einen Expresskredit ist – wie der Name bereits zeigt – die schnelle Vergabe. Einige Online-Banken ermöglichen tatsächlich eine sofortige Kreditaufnahme, bei der das Geld innerhalb einer halben Stunde überwiesen wird. Durch Videoident-Verfahren per Webcam ist eine schnelle, unkomplizierte und dennoch rechtssichere Verifizierung des Kunden möglich. Insbesondere, wenn es sich nur um eine Überbrückung kurzzeitiger Zahlungsengpässe handelt, ist ein solcher Expresskredit die beste Wahl. Lange Zeit kann mit der Kreditvergabe ohnehin nicht gewartet werden, denn Vermieter machen üblicherweise die Schlüsselübergabe von der Kautionszahlung abhängig.
Mietkautionsbürgschaft als Alternative?
Eine immer beliebter werdende Alternative ist auch die Mietkautionsbürgschaft. Dabei erhält der Vermieter kein Bargeld, sondern eine Bürgschaftsurkunde. Zahlt der Mieter seine Miete nicht, hinterlässt die Wohnung beschädigt oder muss noch für eine Nachzahlung aufkommen, kann der Vermieter diese Urkunde bei einem renommierten Finanzinstitut einlösen. Damit ist eine Mietkautionsbürgschaft aus Sicht des Vermieters genauso sicher wie eine Barzahlung. Für den Mieter ergibt sich allerdings der Vorteil, dass keine Zahlung in einem Betrag erfolgen muss. Stattdessen wird eine monatliche oder jährliche Summe an den Dienstleister gezahlt – bereits ab rund 20 Euro jährlich ist eine solche Kautionsbürgschaft erhältlich.
Kaution muss verzinst werden
Bei einer konventionellen Barzahlung einer Mietkaution hat der Mieter natürlich auch Ansprüche: Sofern keine unbestrittenen Forderungen durch den Vermieter mehr bestehen, und eine Abnahme der Wohnung stattgefunden hat, muss dieser die Kaution zurückzahlen – inklusive einer Verzinsung. Diese Verzinsung kann durch den Mieter eingefordert werden, fällt allerdings äußerst gering aus: Aufgrund des aktuellen Zinstief müssen Mieter mit einer Verzinsung von weniger als einem Prozent jährlich rechnen. Der genaue Zeitraum, in dem die Rückzahlung erfolgen muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Der Vermieter darf sich für die Nebenkostenabrechnung allerdings durchaus einige Zeit lassen; unter Juristen gelten hierfür bis zu sechs Monate als angemessen. Allerdings ist es kaum erlaubt, für die Nebenkostenabrechnung die gesamte Kaution einzubehalten. Wurde die Wohnung ohne Beanstandungen übergeben, muss zumindest eine Teilzahlung erfolgen – Geld, welches die Mieter für ihre neue Wohnung meist gut gebrauchen können.