Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert gemeinwesenorientierte Projekte zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern im Auftrag des BMI (Titel 684 04) im Bereich der altersunabhängigen Projekte und des BMFSFJ (Titel 684 11) im Bereich der Jugendprojekte.
Der Paritätische Gesamtverband steht in seiner Funktion als Zentralstelle den Mitgliedern des Paritätischen beim Antragstellungsprozess zur Seite und leitet auch die Anträge nach Fertigstellung an das BAMF weiter.
1. Fördermodalitäten
Generelle Informationen zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der beigefügten
„Öffentlichen Bekanntmachung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Ausschreibung von Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration“
Inhaltliche Schwerpunkte 2014
Ergänzend zu den Richtlinien des Bundesamtes legt das BAMF Schwerpunkte für das jeweilige Haushaltsjahr fest. Demzufolge wurden von Seiten des Bundesamts für 2014 Förderschwerpunkte benannt, welche in der oben einzusehenden „Öffentlichen Bekanntmachung“ erläutert werden und die Sie bei Ihrer Antragstellung deutlich benennen müssen.
Förderschwerpunkte für den Jugendbereich
Die Verbesserung des Bilds junger Menschen mit Migrationshintergrund und einzelner Migrantengruppen in der Öffentlichkeit
Die Schaffung niederschwelliger, wohnortnaher Integrationsprojekte zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements junger Migrantinnen und Migranten
Förderschwerpunkte für den altersunabhängigen Bereich
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Stärkung einer Willkommens- und Anerkennungskultur, Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Migrantenorganisationen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, Integrationsmaßnahmen zur Förderung der wechselseitigen Akzeptanz und des Dialogs zwischen der Aufnahmegesellschaft und Migrantengruppen mit besonderem Integrationsbedarf (dies zielt auf neue Einwanderer aus EU-Staaten)
Zeitrahmen
Da mit einer Bewilligung für neue Projekte erst Mitte 2014 zu rechnen ist, sollte der Projektbeginn frühestens zum 01.09.2014 benannt werden. Die Zuwendung wird jeweils für das laufende Haushaltsjahr gewährt. Der Förderzeitraum der Projekte kann maximal 36 Monate betragen.
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