Steuerlast beim Immobilienerwerb drücken – immer mehr Bundesländer machen von der Möglichkeit Gebrauch, die Grunderwerbsteuern auf den Erwerb von Bauland, Wohnung oder Haus zu erhöhen.
Runter mit der Steuerlast
Die Grunderwerbsteuer fällt auf den Gesamtpreis der Immobilie an, also Haus und Grundstück. So kann man diesen Betrag drücken: Einbauküchen, Schrankwände, Markisen, Lampen, Gartengeräte oder ein Kamin gehören grundsätzlich nicht in die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage. Ihre Werte sollten daher vorher ermittelt und im notariellen Kaufvertrag eigens aufgeführt werden.
Wichtig: Nicht abziehbar ist untrennbar mit dem Haus verbundenes Zubehör, das anderswo nicht mehr verwendet werden kann.
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