Muslimische Vereine in Deutschland erhalten nach ihrer Gründung offenbar flächendeckend eine postalische Aufforderung, sich als „Ausländerverein im Sinne des § 14 Vereinsgesetz“ zu registrieren. Als Ausländerverein gilt laut dem Kölner Bundesverwaltungsamt ein Verein, dessen Mitglieder „überwiegend Ausländer“ sind – wobei EU-Staatsbürger von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Gibt ein neu gegründeter Verein nicht fristgemäß Auskunft über die Staatsangehörigkeit aller Mitglieder, droht ein Bußgeld.
Betroffen sind Vereine wie das vor einem Jahr gegründete „Forum muslimischer Stipendiatinnen und Stipendiaten“. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) bestätigt die Praxis und erklärt auf Anfrage des Mediendienstes, das „Register für Drittstaaten-Ausländer“ diene auf der Grundlage des Vereinsgesetzes unter anderem „zur Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden über Ausländervereine und ausländische Vereinigungen, um gegebenenfalls erste Ermittlungsansätze zu potentiell gefährlichen Vereinen und Vereinigungen gewinnen zu können“.
Das Bundesverwaltungsamt unterstreicht in seiner Antwort: Der Begriff Ausländer beziehe sich auf die Staatsangehörigkeit – nicht auf die Konfession. Doch auch muslimische Vereine, die das Deutschsein im Namen betonen, erhalten solche Schreiben, wie die „Islamische Gemeinschaft deutschsprachiger Muslime und Freunde des Islam Berlin“. Dabei sind laut einer Studie im Rahmen der „Deutschen Islam Konferenz“ 45 Prozent der Muslime Deutsche – das entspricht rund 1,8 Millionen.
Auch in wissenschaftlichen Untersuchungen werden Muslime noch primär als Ausländer oder Einwanderer betrachtet. Dabei handelt es sich selbst bei Muslimen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in vielen Fällen nicht um Einwanderer oder Neuzugezogene: Viele leben mit ihren Nachkommen oft schon seit Jahrzehnten in Deutschland, wie etwa die Mehrzahl der Südoesteuropäer, die in den neunziger Jahren im Zuge der Balkan-Kriege nach Deutschland gekommen sind. Vieles deutet darauf hin, dass Muslime in Deutschland automatisch mit einem Migrationshintergrund verbunden werden.
Dass die Gleichung „Einwanderer gleich Muslim“ nicht immer zutreffend ist, zeigt eine Umfrage zu Religionszugehörigkeit und Religiosität, die das hessische Integrationsministerium im August veröffentlich hat. 50 Prozent der Teilnehmer mit Migrationshintergrund bekannten sich darin zum christlichen Glauben und lediglich 20 Prozent gaben an, Muslime zu sein.
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