Die Arbeitskammer hat die Kirchen aufgefordert, Menschen anderer religiöser und kultureller Herkunft in den Diensten zu beschäftigen. Bisher seien diese für Migranten „fest verschlossen“.
Auch das Antidiskriminierungsgesetz habe daran nichts geändert. Die „Kirchenklausel“ gewähre den Kirchen weiter das Recht, ihr Personal nach Glaubensrichtungen auszuwählen. Das sei z.B.in Kitas, Wohngruppenprojekten oder der Nachmittagsbetreuung in Schulen zu hinterfragen. Viele der Einrichtungen würden schließlich zum Großteil aus öffentlichen Mitteln bezahlt.
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