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Halten sich JournalistInnen an den Pressekodex?

Der Pressekodex

Ziffer 12 – Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte. Quelle Der Pressekodex


 

Die Neuen deutschen Medienmacher, sind ein bundesweiter Zusammenschluss von Medienschaffenden mit unterschiedlichen kulturellen und sprachlichen Kompetenzen und Wurzeln. Sie setzen sich für mehr Vielfalt in den Medien ein: Vor und hinter den Kameras und Mikrophonen. An den Redaktionstischen. Und auch in den Planungsstäben, Führungsetagen.

 

Stellungnahme vom 18. Januar 2016

Wozu wir den Pressekodex brauchen

Mit Sorge verfolgen wir die Debatte um die alte Frage, ob Polizei und Medien bei Straftätern mit Migrationshintergrund deren Herkunft und Nationalität oder gar Religionszugehörigkeit nennen sollten. Das widerspricht dem Pressekodex der empfiehlt, dies nicht zu tun, wenn kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Tat besteht. Auch viele Polizeibehörden verzichten darauf, weil es dazu beitragen kann, Vorurteile gegen Minderheiten zu befördern.

Die Neuen deutschen Medienmacher plädieren dafür, an dieser Praxis festzuhalten. Auch wenn es angesichts der sozialen Medien so gut wie unmöglich ist, zu verhindern, dass solche Informationen publik werden – Online-Portale und Hetzblogs halten sich selten bis nie an den Pressekodex – ist es sinnvoll, dass sich etablierte und seriöse Medien sowie staatliche Behörden an diesen Standard halten.

Das hat nichts mit einem „Verschweigen“ oder „Vertuschen unliebsamer Wahrheiten“ aufgrund von „falscher Toleranz“ und „übertriebener Political Correctness“ zu tun, wie manche Kollegen, aber vor allem rassistische Blogger und populistische Publizisten meinen. Es verhindert vielmehr eine Diskriminierung und Stigmatisierung von Minderheiten, die von genau diesen Kreisen in Sippenhaft genommen werden. Es ist bekannt, dass bestimmte Gruppen in manchen Kriminalitätsbereichen zum Teil überrepräsentiert sind. Das hat viele, komplexe Gründe und lässt keine Rückschlüsse auf die Gesamtgruppe zu. Dennoch nutzen rechte und rassistische Kreise diese Umstände, um einen Generalverdacht gegen Minderheiten zu schüren.

Allen Medienschaffenden, die darauf beharren, die Herkunft von Straftätern zu thematisieren, empfehlen wir im Sinne der ausgleichenden Gerechtigkeit, dies bei ausnahmslos allen Tätern und Täterinnen zu tun. Also: Die aus Köln stammende, evangelisch getaufte, mutmaßlich atheistische und 2011 wegen Verleumdung verurteilte deutsche Steuerhinterzieherin Alice Schwarzer. Oder: Der 2014 verurteilte bayrische, katholisch sozialisierte, Steuerhinterzieher Uli Hoeneß. Sowie: Der 2009 verurteilte US-amerikanische, jüdische Anlagebetrüger Bernie Madoff. Am letzten Beispiel dürften historisch sensible Zeitgenossen erkennen, was an dieser Praxis problematisch ist.

Der Vorstand der Neuen deutschen Medienmacher
Website www.neuemedienmacher.de
Neue deutsche Medienmacher
Goltzstraße 39
10781 Berlin

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