Prof. Dr. Annette Schavan Bundesministerin für Bildung und Forschung. Schavan: „Eine Frage der Gerechtigkeit und des Respekts vor der Qualifikation von Menschen“ Das Gesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – und zwar für alle, unabhängig vom Herkunftsland.
Am 1. April 2012 tritt das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Das Gesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen — und zwar für alle, unabhängig vom Herkunftsland, und innerhalb von drei Monaten nach Einreichen der erforderlichen Papiere. „Durch dieses Gesetz darf beispielsweise ein hochqualifizierter Arzt aus dem Ausland endlich auch als Arzt arbeiten – und muss nicht mehr länger Taxi fahren“, sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. „Für mich ist das eine Frage der Gerechtigkeit und des Respekts vor der Qualifikation eines Menschen“. Schätzungsweise bis zu 300.000 Menschen könnten von dem Gesetz profitieren. „Das Anerkennungsgesetz ist ein Meilenstein in der Integrationspolitik“, betonte Schavan. Zugleich sei die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein Baustein bei der Behebung des Fachkräftemangels.
Zeitgleich gehen am 1. April das Informationsportal und die Telefon-Hotline (Montag, 2. April) zum Gesetz an den Start. „Hier erfährt jeder, der seinen im Ausland erworbenen Abschluss bewerten lassen möchte, wohin er sich wenden muss“, so die Bundesbildungsministerin.
„Auch für die Berufsbildung in Deutschland bedeutet das neue Gesetz einen enormen Fortschritt“, betonte BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser. „Den Anerkennungssuchenden werden Brücken in den Arbeitsmarkt und das Beschäftigungssystem gebaut: Der Elektriker aus Tadschikistan und die Krankenschwester aus Chile können endlich ihr volles berufliches Potenzial in Deutschland einbringen und gezielt über Weiterbildung ausbauen. Mit wenigen Klicks im ‚Anerkennungs-Finder‘ – dem Kernstück des Portals – werden sie an die zuständige Stelle geleitet.“
Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer +49 (0)30-1815-1111 erreichbar. Weitere Informationen zum Anerkennungsgesetz finden Sie im Internet unter: http://www.bmbf.bund.de/de/15644.php und www.anerkennung-in-deutschland.de