Das Bundesinstitut soll zu dem Ergebnis kommen, dass beim Verkauf von Bubble Tea Hinweise zur Verschluckungsgefahr bei Kindern erforderlich seien. Auch der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte sollen dieser Meinung sein. Vor allem kleinere Kinder könnten Bubble Tea versehentlich in die Lunge verschlucken.
Eltern sollten aber bei Kindern bis vier Jahren die gleichen Vorsichtsmaßnahmen beachten, die auch für den Verzehr von Erdnüssen oder Gummibärchen gelten. „Wegen der Gefahr des Verschluckens beziehungsweise des Einatmens sollten Eltern von Kleinkindern hier besonders aufmerksam sein“, erklärte das Ministerium.
Quelle: abendblatt.de Weiterlesen