Zu I.: Änderungen mit dem Gesetzentwurf zur „Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften“ (GO §27 „Integration“) vom 12.09.2013
Mit dem Gesetzentwurf sollen kommunale Entscheidungsprozesse der Integrations- und Migrationsarbeit vereinheitlicht werden. Außerdem soll das aktive Wahlrecht für die Integrationsräte ausgeweitet und somit mehr Teilhabe ermöglicht werden. Durch den gemeinsamen Wahltag mit den Kommunalwahlen soll die Wahlbeteiligung erhöht werden.
Am 25. September wurde der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Am 22. November wird es eine Anhörung im Kommunalausschuss unter Beteiligung des Integrationsausschusses geben. Voraussichtlich wird das Plenum im Dezember über den Entwurf abstimmen, damit das Gesetz rechtzeitig vor den Kommunal- und Integrationsratswahlen 2014 in Kraft treten kann.
Der Gesetzentwurf wurde im Vorfeld eng mit dem Landesintegrationsrat und den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Von daher ist im Gesetzgebungsverfahren davon auszugehen, dass von diesen Seiten keine größeren Änderungswünsche kommen werden.
Was ändert sich im Paragraf 27 („Integration“)?
Neu: Gesetzentwurf | Alt: bestehende Regelung | |
Integrationsrat vs. Integrationsausschuss
(Absatz 1) |
Es soll nur noch Integrationsräte geben. | Kommunen können zwischen Integrationsrat und –ausschuss wählen |
Wahlberechtigung Allgemeine Voraussetzung: die Person muss
– 16 Jahre alt sein – Sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten – Mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. Wahlberechtigte Personen müssen sich bis zum 12. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen. (Absatz 3) |
Der Kreis der Wahlberechtigten soll vergrößert werden:
– AusländerInnen – Deutsche, die auch eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten besitzen – Deutsche, die ihre Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben (egal, wann sie eingebürgert wurden) – Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern durch Geburt im Inland Deutsche geworden sind |
– AusländerInnen
– Deutsche, die ihre Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, wenn ihre Einbürgerung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt |
Zeitpunkt der Wahl
(Absatz 2, Satz 2) |
Gleichzeitig mit den Kommunalwahlen | Spätestens innerhalb von sechzehn Wochen nach dem Beginn der Wahlperiode des Rates |
Stellvertretung
(Absatz 2, Satz 3) |
Für die gewählten Mitglieder und Ratsmitglieder soll zukünftig eine Stellvertretung zulässig sein. | |
Themen und Aufgaben
(Absatz 8) |
Rat und Integrationsrat sollen sich über Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen. | Keine Regelung hierzu. |
Budget
(Absatz 10) |
Dem Integrationsrat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Rat kann nach Anhörung des Integrationsrates den Rahmen festlegen, innerhalb dessen der Integrationsrat über ihm vom Rat zugewiesene Haushaltsmittel entscheiden kann. | Dem Integrationsrat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. |
Derzeit existieren in NRW 91 Integrationsräte und 16 Integrationsausschüsse (= abgewandelte Ausschüsse nach §27 GO). Wunsch des Landesintegrationsrates ist es, einheitlich in allen Kommunen Integrationsräte zu haben, da im Integrationsrat die MigrantenvertreterInnen in der Mehrheit sind und sich somit nicht durch die Ratsmitglieder „an den Rand gedrängt“ fühlen.
Vorgesehen ist, bereits 2014 die Kommunal- und Integrationsratswahlen am gleichen Tag stattfinden zu lassen. Zwar stellt die Durchführung einer zusätzlichen Wahl an einem Wahltag für die Kommunen eine zusätzliche Belastung dar. Dennoch werden die Kommunen dadurch entlastet, dass sie nicht unmittelbar im Anschluss an die Kommunal- und Europawahl eine weitere Wahl durchführen müssen. Durch den einheitlichen Termin wird die Integrationsratswahl zweifellos aufgewertet, da ein Stück mehr Augenhöhe mit den Kommunalwahlen hergestellt wird.
Wichtig ist auch die neue Vertretungsregelung, weil dadurch die Präsenz der MigrantenvertreterInnen im Integrationsrat besser gewährleistet werden kann.
Zu II.: Veranstaltung „Gestaltung der kommunalen Integrationspolitik – Integrationsräte in NRW“ des Landesintegrationsrates NRW am 14. Oktober 2013 mit Jutta Velte MdL
In der Villa Horion in Düsseldorf wird der oben genannte Gesetzentwurf vorgestellt werden. In der daran anschließenden Podiumsdiskussion zur „politischen Partizipation durch Integrationsräte“ werde ich als integrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion dabei sein.
Weitere Informationen sind im Veranstaltungsflyer zu finden.